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Honorar
Die Vergütung von Rechtsanwälten richtet
sich seit dem 01.07.2004 nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder wird zwischen
Anwalt und Mandant individuell vereinbart.
Kommt das RVG zur Anwendung, so richtet sich die Höhe des
Honorars nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit sowie
die Art der zu erbringenden anwaltlichen Tätigkeit.
Eine individuelle Vereinbarung des Honorars kann aufgrund der
besonderen Umstände des Einzelfalls angemessen erscheinen.
Ist der Auftraggeber Verbraucher und die Tätigkeit beschränkt
sich auf ein erstes Beratungsgespräch, so wird der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts auf einen
Höchstbetrag von € 190,-- zzgl. MwSt. nach dem RVG begrenzt.
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