Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Beckert

Fachanwalt für Versicherungsrecht

schumannstrasse 41
60325 Frankfurt
Tel.: 069/71033438
Fax: 069/71033439
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Honorar
 

Die Vergütung von Rechtsanwälten richtet sich seit dem 01.07.2004 nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder wird zwischen Anwalt und Mandant individuell vereinbart.

Kommt das RVG zur Anwendung, so richtet sich die Höhe des Honorars nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit sowie die Art der zu erbringenden anwaltlichen Tätigkeit.

Eine individuelle Vereinbarung des Honorars kann aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls angemessen erscheinen.

Ist der Auftraggeber Verbraucher und die Tätigkeit beschränkt sich auf ein erstes Beratungsgespräch, so wird der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts auf einen Höchstbetrag von € 190,-- zzgl. MwSt. nach dem RVG begrenzt.